Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehung des Staates zu seinen Bürgern aber auch die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander.
Innerhalb des Verwaltungsrechts wird üblicherweise zwischen allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht unterschieden. Dabei legt das allgemeine Verwaltungsrecht die Grundlagen und Grundsätze der Verwaltung und ihrer Tätigkeit fest. Das besondere Verwaltungsrecht stellt fachspezifische Rechtsregeln für spezielle Tätigkeiten einzelner Verwaltungszweige auf, z.B. Baurecht, Kommunalrecht, Straßenverkehrsrecht.
Straßenausbaurechts
Erschließungsrechtes für Wasser und Abwasser
bei Bescheiden für Herstellungskosten von Wasser- und Abwasserzweckverbänden und vieles anderes mehr