Rechtsanwalt | Verwaltungsrecht in Eisenach | Verwaltungsrecht in Gotha | Verwaltungsrecht in Waltershausen

Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehung des Staates zu seinen Bürgern aber auch die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander.

Innerhalb des Verwaltungsrechts wird üblicherweise zwischen allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht unterschieden. Dabei legt das allgemeine Verwaltungsrecht die Grundlagen und Grundsätze der Verwaltung und ihrer Tätigkeit fest. Das besondere Verwaltungsrecht stellt fachspezifische Rechtsregeln für spezielle Tätigkeiten einzelner Verwaltungszweige auf, z.B. Baurecht, Kommunalrecht, Straßenverkehrsrecht.

Wir beraten für Sie gern in Fällen des:

  • Straßenausbaurechts

  • Erschließungsrechtes für Wasser und Abwasser

  • bei Bescheiden für Herstellungskosten von Wasser- und  Abwasserzweckverbänden und vieles anderes mehr