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Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze zu Ordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbstständigen abhängigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich unterscheidet man das Individualar-beitsrecht (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und das Kollektivarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden).

Ausgangspunkt des Arbeitsrechtes ist der Arbeitsvertrag, durch den das Arbeitsverhältnis überhaupt erst begründet wird.

Im Rahmen des Arbeitsrechtes beraten wir Sie gern in allen Fällen von:

  • Kündigung
  • bei der Geltendmachung von Lohn/Gehaltsrückständen
  • Abmahnung
  • bei sonstigen Streitigkeiten rund um das Arbeitsverhältnis