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Zum öffentlichen Verkehrsrecht zählen das Verkehrsverwaltungsrecht, z.B. Erteilung oder Entzug einer Fahrerlaubnis, sowie das Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht, z.B. Verwarngeld wegen Parkverstoß, Bußgeld bei Geschwindigkeitsüberschreitung oder bei Abstandsmessung auf Autobahnen.

Das private Verkehrsrecht lässt sich unterteilen in Verkehrsvertragsrecht, z.B. Gewährleistungsrecht beim Autokauf, und Verkehrshaftungsrecht, z.B. Schadensersatz nach Verkehrsunfall. Auch in diesen Fällen ist Ihnen die Unterstützung unserer Kanzlei zur Umsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche und zur Wahrung Ihrer Rechte gewiss.