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Egal ob Sie sich den Traum Ihres Eigenheims erfüllen möchten, oder ein Gewerbeobjekt für Ihr Unternehmen errichten wollen, im Baurecht gibt es viele komplexe Dinge zu berücksichtigen. Das deutsche Baurecht ist ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet und lässt sich in einen öffentlichen und einen privaten Teil gliedern. Dinge, die vor allem das Bauvorhaben als solches betreffen werden im öffentlichen Baurecht definiert. Das private Baurecht hingegen ist Bestandteil des Zivilrechts und beschäftigt sich vor allem mit dem Zustandekommen von Bauverträgen und deren Abwicklung. Das private Baurecht kommt also bei sämtlichen Angelegenheiten ins Spiel, welche mit dem Bauvorhaben in Verbindung stehen und zwischen den Vertragspartnern eine Klärung erfahren müssen.

Fallbeispiele:

  • Bauantrag abgelehnt
  • Baumängel festgestellt, Bauunternehmer verweigert Behebung oder verlangt weitere Kosten
  • erteilte Auflagen im Baugenehmigungsverfahren

In solchen Fällen kommen Sie zu uns, wir helfen Ihnen!