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Ihnen wird vorgeworfen, einen anderen Verkehrsteilnehmer geschädigt zu haben und den Unfallort verlassen zu haben, ohne Ihre Daten zu hinterlassen. Es wird wegen Fahrerflucht ermittelt (Parkplatz). Sie haben nichts bemerkt. Ein Strafbefehl folgt. Sie fühlen sich unschuldig. Auch in solchen und anderen Fällen treten wir im Bereich des Strafrechtes für Sie auf und vertreten vehement Ihre Interessen.